Die Bildungskommission ist unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Gemeinderates die oberste Führungs-und Aufsichtsbehörde der Volksschule. Sie hat primär die kommunalen Aufgaben im Volksschulwesen wahrzunehmen. Im Zuge der Dezentralisierung des Volksschulwesens wurde der Kompetenzbereich der Bildungskommission entsprechend erweitert, damit sie ihren Auftrag wahrnehmen kann.
Im Rahmen der Teilrevision des Volksschulbildungsgesetzes ändern sich die Kompetenzen der Schulpflege/Bildungskommission, die Übergangsfrist läuft bis 2020, bis dahin muss geregelt sein, mit welchen Kompetenzen die ehemaligen Schulpflegen ausgestattet sind.
Dieser Auftrag umfasst folgende Bereiche:
Im Einzelnen können die Aufgaben der Bildungskommission wie folgt umschrieben werden: